Diisocyanate, Gesetzliche Schulungspflichten
Am 4. Februar 2020 stimmte der REACH-Ausschuss dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine REACH-Beschränkung für Diisocyanate zu: VERORDNUNG (EU) 2020/1149.
Die Beschränkung wurde am 4. August 2020 veröffentlicht und gilt ab dem 24. August 2023 nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren. Der Gesetzestext steht mehrsprachig zur Verfügung unter:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1149/oj
Demnach besteht eine Kennzeichnungs- und Schulungspflicht für Produkte, die mehr als 0,1 % Diisocyanate enthalten. Dies sind bezogen auf die Produkte der ISO-ELEKTRA GmbH pMDI basierte Härterkomponenten der Gießharze und einige der ISO-CURE® Produkte (Isocyanate).
Auf den Etiketten entsprechender Produkte muss seit dem 24. Februar 2022 auf die Notwendigkeit obiger Schulung hingewiesen werden. Diese Maßnahme wurde durch die ISO-ELEKTRA bereits fristgerecht umgesetzt.
Zusätzlich hat dies zur Folge, dass alle Mitarbeiter, die Produkte handhaben oder mit Produkten umgehen die mehr als 0,1 % Diisocyanate enthalten geschult werden müssen.
Der Zeitpunkt zu dem die Schulung spätestens erfolgt sein muss, ist der 23. August 2023. Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Schulung durchgeführt wurde, dürfen die entsprechenden Materialien nicht mehr verwendet werden. Entsprechende Schulungsunterlagen für verschiedene Anwendungsszenarien stehen zur Verfügung unter:
https://www.safeusediisocyanates.eu/de/
Die Gültigkeit einer Schulung beträgt 5 Jahre und ist anschließend zu erneuern.
Bitte beachten Sie: Auch Führungskräfte unterliegen dieser Schulungspflicht.

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